Bauen und Wohnen
Die Stadt Günzburg als untere Bauaufsichtsbehörde ist ausschließlich zuständig für Vorhaben in Günzburg sowie den Stadteilen und
- berät über die Durchführbarkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen
- entscheidet über Anträge zu baulichen Anlagen
- überwacht die Bauausführung
- erteilt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- erstellt Anordnungen im öffentlichen Interesse zur Abwehr von Gefahren, zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen im Stadtgebiet und seiner Stadtteile.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde für die umliegenden Gemeinden im Landkreis ist das Landratsamt Günzburg.
Nutzen Sie bei Ihrer Planung das persönliches Beratungsangebot der Stadt Günzburg. Mit Vorlage Ihrer konkreten Planungsabsichten werden Sie über die baurechtlichen Voraussetzungen Ihres Grundstückes beraten. Beachten Sie, dass wegen der Vielfältigkeit der möglichen Vorschriften und baurechtlichen Gegebenheiten eine verbindliche Zusage nicht möglich ist. Dies kann nur in einem förmlichen Verfahren, dem Genehmigungsverfahren, erfolgen.
Stadtentwicklung
Unsere Stadt wächst, sie gedeiht und gibt sich ein modernes Erscheinungsbild. Damit genau das planvoll geschieht, mit Maß und passend zum Bedarf, erarbeitete die Stadtverwaltung vor einigen Jahren ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Stadtentwicklung ist nur dann erfolgreich, wenn sie nachhaltig gestaltet wird. Ziel ist es, die Innen- vor die Außenentwicklung zu stellen. Das hat neben kurzen Wegen, genützten Flächen und Innenräumen die großen Vorteile einer lebendigen Innenstadt und des geringeren Flächenverbrauchs. Um das zu erreichen, verdichtet die Stadtverwaltung nach, führt Gewerbebrachen einer neuen Nutzung zu und wertet öffentliche Räume auf.
Wohngebiet Auweg
In Günzburg entstehen am Auweg aktuell mehr als 130 barrierefreie Wohnungen. Um dort eine geförderte Wohnung mieten zu können, benötigen Sie zunächst einen Stadtwohnschein bzw. einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Weitere Informationen hierzu: PDF_Download_Wohnungen_Auweg
Nach Erhalt Ihres WBS der Einkommensstufe I hat die Stadt Günzburg das Vorschlagsrecht. In diesem Fall müssen Sie sich per E-Mail an die Stadt unter benennungsrecht@rathaus.guenzburg.de wenden und es wird geprüft, ob der Interessent einem Vermieter vorgeschlagen werden kann.
PDF_Download_Antragsformular_auf_Vormerkung_für_eine_geförderte_Mietwohnung
PDF_Download_Ausfüllanleitung_Antragsformular
Die BayernHeim entscheidet hingegen über die Vergabe der geförderten Wohnungen bei den Einkommensstufen 2 und 3 sowie über die nicht förderfähigen Wohnungen. https://bayernheim.de/guenzburg-auweg/