117 geförderte Wohnungen im Günz-Donaupark am Auweg
In Günzburg entstehen am Auweg aktuell 117 geförderte Wohnungen. Neben den hellen Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von 55 bis 131 Quadratmeter, die alle über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen, entstehen auf dem Gelände mehr als 100 Tiefgaragen-Stellplätze. Der Bau im energieeffizienten KfW-55-Standard glänzt mit einer umfassenden Dachbegrünung und einem nachhaltigen Nahwärmekonzept der Stadtwerke Günzburg, das gezielt Abwärme aus der örtlichen Kläranlage nutzt. Die Wohnungen werden von der staatlichen BayernHeim Gmbh vermietet.
Um eine geförderte Wohnung im Günz-Donaupark mieten zu können, benötigen Interessenten einen Stadtwohnschein/Wohnberechtigungsschein (WBS). Diese Scheine können von interessierten Personen beim jeweils zuständigen Landratsamt beantragt werden. Bürger der Stadt Günzburg haben zudem die Möglichkeit, den Antrag im BürgerServiceCenter (BSC) unter bsc@rathaus.guenzburg.de oder unter der Telefonnummer 08221/903-333 im Rathaus zu beantragen. Weitere Informationen hierzu: PDF_Download_Wohnungen_Auweg
Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, wie hoch die Einkommensgrenzen im bayerischen Modell tatsächlich sind. Neben Rentnern haben auch Berufstätige und Familien häufig Anspruch auf eine Förderung: Ein kinderloses Paar, bei dem beide Partner beispielsweise mit Bruttogehältern von 3.000 Euro und 2.000 Euro im Monat voll im Berufsleben stehen, hat ebenso gute Chancen wie eine fünfköpfige Familie mit drei Kindern, die bis zu einem Bruttojahreseinkommen von rund 121.000 Euro vom Stadtwohnschein der Stufe III profitieren kann.
Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins der Einkommensstufe I hat die Stadt Günzburg das Vorschlagsrecht. In diesem Fall müssen sich Interessenten per E-Mail an die Stadt unter benennungsrecht@rathaus.guenzburg.de wenden und es wird geprüft, ob der Interessent einem Vermieter vorgeschlagen werden kann.
PDF_Download_Antragsformular_auf_Vormerkung_für_eine_geförderte_Mietwohnung
PDF_Download_Ausfüllanleitung_Antragsformular
Die BayernHeim entscheidet hingegen über die Vergabe der geförderten Wohnungen bei den Einkommensstufen II und III sowie über die 19 nicht förderfähigen Wohnungen. https://bayernheim.de/guenzburg-auweg/