Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung in dem obengenannten Bebauungsplanverfahren erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Der Stadtrat beschloss am 04.11.2024, für das oben bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan zu ändern. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten angenäherten Lageplan dargestellt.
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
Der Entfall von bislang festgesetzten Teilstücken der Böttger- sowie der Carl-von-Linde-Straße zugunsten einer Gewerbefläche.
Auswirkungen der Planung sind:
Die zusammenhängende gewerbliche Nutzung von bisher überwiegend als Verkehrsflächen festgesetzten Flächen, die jedoch zur Erschließung des Baugebietes nicht mehr benötigt werden sowie der Entfall von in Sackgassen mündenden Stichstraßen und einer öffentlichen Grünfläche innerhalb des Baugebietes.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Im Sinne des § 13 Abs. 3 BauGB wird daher von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.2 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung jeweils in der Fassung vom 14. Oktober 2024 können in der Zeit vom
20. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025
auf dieser Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden.
In dem vorgenannten Zeitraum können die oben genannten Unterlagen auch im Rathaus der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Tafel befindet sich neben dem Eingang zu den Zimmern Nr. 502/503 auf Ebene 5 des Rathauses. Ein barrierefreier Eingang befindet sich auf der Südseite des Schloßplatzes (Eingang Bürgerservicecenter).
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen elektronisch an l.denk@rathaus.guenzburg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden;
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Auskünfte werden gerne von den Sachbearbeitern des Stadtbauamtes, Zi. Nr. 506/507 erteilt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Bauleitplanverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Bauleitplanverfahren von der Stadt Günzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Günzburg, den 15.10.2025
STADT GÜNZBURG
Dr. Ruth Niemetz
Zweite Bürgermeisterin
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