Kommunaler Wärmeplan der Stadt Günzburg ist verabschiedet
Die Stadt Günzburg hat die Kommunale Wärmeplanung, gefördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, durchgeführt. Damit erfüllt die Stadt Günzburg vorfristig auch die Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG), bis Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Durch den Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Günzburg entstehen – trotz der am 1.1.2024 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – keine rechtsverbindlichen Auswirkungen für die Günzburger Bürgerschaft.
Der vorliegende Wärmeplan ersetzt keine Energieberatung vor Ort. Die Energieberatung pro Liegenschaft kann sich aber an den Ergebnissen des Wärmeplanes orientieren. Der Wärmeplan stellt damit ein strategisches Planungsinstrument für die kommunale Verwaltung, lokale Energieversorger, Gebäudenutzer und -betreiber sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Fragen einer zukunfstsfähigen Wärmeversorgung dar.
Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Günzburg wurde am 16. September 2024 einstimmig vom Günzburger Stadtrat beschlossen.
Bei Fragen steht Ihnen die Klimaschutzmanagerin unter Telefon 08221/903-189 oder per E-Mail an klima@ gerne zur Verfügung. rathaus.guenzburg.de
PDF_Kommunaler_Wärmeplan_Günzburg_2024
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Klicken Sie hier, um auf die Homepage der Nationalen Klimaschutzinitiative zu gelangen.
Start für den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung
Als erste Kommune im Landkreis hat Günzburg den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung gestartet. Im Februar 2023 hat der Günzburger Stadtrat beschlossen, die Kommunale Wärmeplanung (KWP) durchzuführen.
Damit ist die Stadt Günzburg im Landkreis Vorreiterin und auch im Größenvergleich in Bayern.
Bereits am 5. Dezember 2022 wurde von der Stadtverwaltung der Antrag auf die Bundesförderung gestellt. Der Bescheid für die 100%-ige Förderung liegt seit Anfang Juni 2023 vor. Gefördert wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides konnte die Beauftragung für die Begleitung durch ein fachkompetentes Büro erfolgen. Die Wahl fiel auf das Tübinger Ingenieurbüro ebök GmbH, welches bereits auf die Erfahrung mehrerer durchgeführter KWP-Projekte in Baden-Württemberg blicken kann.
Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans wird ungefähr ein Jahr in Anspruch nehmen und hat bereits mit einer gründlichen und aufwändigen Datenerfassung begonnen. Diese Ist-Analyse ist die Ausgangsbasis für die weiteren Schritte/Projektphasen. Der Erfolg der KWP wird überdies von der Bereitschaft der Beteiligung wichtiger Akteure, wie zum Beispiel den Gewerbetreibenden, der Industrie und den lokalen Energieversorgungsunternehmen abhängen.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahme werden Potenziale für Einsparungen und Erneuerbare Energien sowie Zielszenarien erarbeitet. Daraus entsteht der kommunale Wärmeplan, der als Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der Wärmewende in Günzburg dient.
Bei der Bestandsaufnahme werden zur Feststellung des Ist-Zustands Informationen zu Wärmeverbrauch und Nutzung einzelner Liegenschaften oder auch zur Art von Wärmeerzeugungsanlagen gesammelt, soweit diese verfügbar sind. In Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden diese Angaben zur weiteren Bearbeitung und Darstellung zusammengefasst, um Rückschlüsse auf einzelne Liegenschaften oder Personen auszuschließen.