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Soziale Bodenordnung - SoBon

Für die Stadt Günzburg ist die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Nachfrage nach günstigem Wohnraum ist in den letzten Jahren auch in der Stadt Günzburg stark gestiegen. Baupreise und Bodenpreise steigen und erschweren die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsmarkt.  Mit der Einführung einer sozialgerechten Bodenordnung besteht die Chance, die Wohnversorgung für Bürger mit unteren, niedrigen und mittleren Einkommen  langfristig zu stärken.

Das Grundprinzip der sozialen Bodenordnung besteht darin, die Investoren an den Folgekosten ihrer Wohnbauentwicklungen angemessen zu beteiligen. Dazu zählen unter anderem die Kostenübernahme für Erschließungsmaßnahmen, für Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Kindertagesstätten, für Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem wird ein definierter Prozentsatz  des neu geschaffenen Wohnbaurechts bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung gestellt. Damit leistet die SoBon einen ganz wesentlichen Beitrag zu einem sozialen und nachhaltigen Städtebau in Günzburg. Die SoBon kann allerdings nur angewandt werden, wenn mittels eines Bebauungsplan neues Baurecht geschaffen wird.

Die Sozialgerechte Bodenordnung der Stadt Günzburg wurde am 11. Dezember 2017 vom Stadtrat beschlossen und hat folgende Eckpunkte:

  • 20 Prozent der Wohnungen sind als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten.
  • Geförderter Mietwohnraum ist vorrangig zu errichten, Eigenwohnraum nachrangig.
  • Der geförderte Mietwohnraum muss mindestens jedoch die Hälfte aller geförderten Wohnungen entsprechen.
  • Die geförderten Wohnungen müssen einen Mix an Wohnungsgrößen bieten; Familienwohnungen sollen vorrangig geschaffen werden.
  • Die geförderten Mietwohnungen sollen jeweils zu einem Drittel nach den Kriterien für die Einkommensstufen 1, 2 und 3 der staatlichen Förderung (EOF) errichtet werden.
  • Folgekosten für soziale Infrastruktur (insbesondere Kindergärten) sollen im Rahmen der Kausalität und der tatsächlichen Notwendigkeit auf den Investor umgelegt werden.
  • Die Bagatellgrenze für die Anwendung der SoBon liegt bei 1.000 qm Gesamtwohnfläche je Vorhaben.

Durch die Richtlinie für die Sozialgerechte Bodennutzung wurde Transparenz und Kalkulierbarkeit der Kosten für die Stadt und die Investoren geschaffen.

Bei Fragen zur sozialen Bodenordnung wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Stadtplanung.


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