Der Stadtrat beschloss die Änderungssatzung zur Musikschulgebührensatzung am 19.05.2025.
Die Änderungssatzung zur Musikschulgebührensatzung der Stadt Günzburg ist am 19.05.2025 endgültig beschlossen und am 08.08.2025 ausgefertigt worden. Sie wird ab sofort im Rechtsamt der Stadt Günzburg (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg, Zimmer 402) niedergelegt. Außerdem hängt die Amtliche Bekanntmachung zur Musikschulgebührensatzung an der Bekanntmachungstafel im Rathaus aus. Die Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zu „Am Durchlaß“).
Die aktuelle Musikschulgebührensatzung ist ebenfalls auf der städtischen Internetseite unter https://www.guenzburg.de/rathaus-buergerservice/stadtrecht/ zu finden.
Günzburg, den 08.08.2025
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister
Anhang zur amtlichen Mitteilung der Stadt Günzburg vom 08.08.2025
Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Günzburg folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule:
1. Die Gebührensatzung in der ab 01.09.2022 geltenden Fassung wird wie nachstehend geändert:
§ 2 Ziffer 1 (Unterrichtsgebühren) erhält folgende Fassung:
1. Für ein Schuljahr wird pro Person und Fach bei wöchentlich einer Unterrichtsstunde folgende Gebühr (in Euro) erhoben:
a) Unterricht in musikalischer Grundausbildung
Unterricht in musikalischer Früherziehung
ab 01.09.2025: 274 Euro
ab 01.09.2026: 279 Euro
ab 01.09.2027: 285 Euro
b) Eltern-Kind-Gruppe, je Erwachsenen + Kind + Kooperationskindergärten
ab 01.09.2025: 211 Euro
ab 01.09.2026: 215 Euro
ab 01.09.2027: 220 Euro
c) Instrumentalunterricht oder Vokalunterricht
1. wenn mehr als vier Personen gemeinsam unterrichtet werden
ab 01.09.2025: 274 Euro
ab 01.09.2026: 279 Euro
ab 01.09.2027: 285 Euro
2. wenn vier Personen gemeinsam unterrichtet werden
ab 01.09.2025: 334 Euro
ab 01.09.2026: 340 Euro
ab 01.09.2027: 347 Euro
3. wenn drei Personen gemeinsam unterrichtet werden
ab 01.09.2025: 439 Euro
ab 01.09.2026: 448 Euro
ab 01.09.2027: 457 Euro
4. wenn zwei Personen gemeinsam unterrichtet werden
ab 01.09.2025: 661 Euro
ab 01.09.2026: 674 Euro
ab 01.09.2027: 688 Euro
5. bei Einzelunterricht (45 Minuten)
ab 01.09.2025: 1.261 Euro
ab 01.09.2026: 1.286 Euro
ab 01.09.2027: 1.312 Euro
6. bei verkürztem Einzelunterricht (30 Minuten)
ab 01.09.2025: 842 Euro
ab 01.09.2026: 858 Euro
ab 01.09.2027: 876 Euro
7. bei verkürztem Unterricht von zwei Personen (30 Minuten)
ab 01.09.2025: 439 Euro
ab 01.09.2026: 448 Euro
ab 01.09.2027: 457 Euro
d) Instrumentalunterricht in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen
(mindestens 5 Schüler, 45 Minuten)
ab 01.09.2025: 274 Euro
ab 01.09.2026: 279 Euro
ab 01.09.2027: 285 Euro
2. Diese Änderungssatzung tritt mit dem 1. September 2025 in Kraft.