Die Stadt Günzburg gibt Folgendes bekannt:
Bauvorhaben: Umbau eines Bestandsgebäudes in Wohnungen, Einzimmerappartements, Läden und einen Versammlungsraum
Baugrundstück: Dillinger Straße 5-7
Flur-Nrn.: 272/0, 270/0, 270/2, Gemarkung Günzburg
Mit Bescheid der Stadt Günzburg vom 11. Dezember 2025 (Bauplan-Nr. 009/2025) wurde für das oben genannte Vorhaben die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt.
Bei mehr als 20 Beteiligten im Sinne des Artikels 66 Absatz 2 Satz 4 BayBO kann die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung in der Günzburger Zeitung als bewirkt (Artikel 66 Absatz 2 Satz 6 BayBO).
Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg, Zimmer 511, eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):
Gegen die Baugenehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen¹ Form. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- 1Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Günzburg, den 11.12.2025
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister