Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und Böllern in der Günzburger Altstadt
Die malerische Günzburger Altstadt ist voll von denkmalgeschützten Häusern, Kirchen und Türmen wie das historische Schloss, die Frauenkirche, die Hofkirche, der Stadtturm und viele weitere Schmuckstücke.
Immer wieder kommen besorgte Eigentümer auf die Stadt zu und weisen auf die Brand- und Sicherheitsgefahren durch herumfliegendes Feuerwerk rund um die Silvesternacht hin. Die erhöhte Brandgefahr durch die engstehenden Bauten mit ihren brandempfindlichen Materialien bestätigt auch die Feuerwehr.
Kaum vorstellbar, wenn ein solches Kleinod durch einen brennenden Feuerwerkskörper in Brand gesetzt würde und ein Brand vielleicht sogar auf andere Häuser übergreifen würde.
In den engen unübersichtlichen Häusergassen und Plätzen unserer Altstadt ist zudem das Zünden von Feuerwerkskörpern und Böllern eine besondere Gefahr für Menschen und deren Gesundheit. Tragische Unglücksfälle, wie sie sich andernorts bereits zugetragen haben, belegen dies.
Nach der deutschlandweit geltenden Sprengstoffverordnung ist es ohnehin verboten, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.
Die Stadt Günzburg hat in enger Abstimmung mit der örtlichen Polizeiinspektion zur Verdeutlichung für alle Mitbürger wieder ein Verbot für den Bereich der Altstadt erlassen. Diese Allgemeinverfügung macht das Verbot transparent, eindeutig und besser verständlich. Somit dürfen im Bereich der Altstadt auch auf privaten Grundstücken keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 2 wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien, Böller etc. gezündet werden.
Bei Verstoß kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Die Allgemeinverfügung steht hier zum Herunterladen bereit:
Download_PDF_AllgemeinverfügungFeuerwerksverbot
Das Feuerwerks- und Böllerverbot gilt in diesem Bereich:
Download_PDF_LageplanFeuerwerksverbot
Am 31.Dezember und 1. Januar dürfen über den ganzen Tag (0- 24 Uhr) in dem Gebiet, welches in dem Lageplan eingezeichnet ist, keine Raketen oder Knallkörper abgefeuert werden.
Die Stadt Günzburg bittet darum, das Verbot einzuhalten und die Mitmenschen darüber zu informieren. Gerne dürfen in der Silvesternacht diejenigen angesprochen werden, die vielleicht aus Unwissenheit Feuerwerkskörper in der Altstadt abbrennen wollen.
Die Stadtverwaltung wünscht einen fröhlichen und friedvollen Jahreswechsel. Bleiben Sie gesund!