Auf Grundlage des durch den Bau- und Umweltausschusses gefassten Beschlusses der Stadt Günzburg in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 widmet die Stadt Günzburg, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde die nachstehend aufgeführten öffentlichen Straßen und Wege in den Gemarkungen Deffingen und Günzburg:
Auf Grundlage des durch den Bau- und Umweltausschusses gefassten Beschlusses der Stadt Günzburg in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 widmet die Stadt Günzburg, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde die nachstehend aufgeführten öffentlichen Straßen und Wege in den Gemarkungen Deffingen und Günzburg:
Widmung zur Ortsstraße im Sinn von Art. 46 Nr. 2 BayStrWG in der Gemarkung Deffingen
- Bezeichnung: Kimmerle-Ring
- Betroffene Fl.Nrn.: 625/2, 626, 637/4, 645/2, 645/5, 647/2, 656/7, 656/9, 656/11, 699/2, 699/4, 700/3, 701/3, 702/2, 702/5, 703/4, 703/2, 703/3, 703/6, 703/8, 703/9
- Anfangspunkt: Einmündung in den Kreisverkehr Kimmerle-Ring an der Westgrenze von Fl.Nr. 624/4, Gemarkung Deffingen
- Endpunkt: Ostgrenze Grundstück Fl.Nr. 638, Gem. Deffingen
- Länge: 0,738 km
- Beschränkung: keine
- Straßenbaulastträger ist die Stadt Günzburg.
Widmung als Öffentlicher Feld- und Waldweg im Sinn von Art. 53 Nr. 1 BayStrWG in der Gemarkung Deffingen
- Bezeichnung: Verbindungsweg Kimmerle-Ring
- Betroffene Fl.Nrn.: 699/1, 699/2
- Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße Kimmerle-Ring
- Endpunkt: Einmündung in den Feldweg Achsbaumweg, Fl.Nr. 622, Gem. Deffingen
- Länge: 0,095 km
- Status: nicht ausgebauter Feld- und Waldweg
- Beschränkungen: keine
- Straßenbaulastträger ist die Stadt Günzburg
Widmung als Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Nr. 3 BayStrWG in der Gemarkung Günzburg
- Bezeichnung: Verbindungsweg Hockergasse/Stadtberg
- Betroffene Fl.Nrn.: Teilflächen Fl.Nrn. 543/2 und 544
- Anfangspunkt: Einmündung in die Hockergasse an der Westgrenze von Grundstück Fl.Nr. 543/2, Gem. Günzburg
- Endpunkt: Südwestgrenze Grundstück Fl.Nr. 533/2, Gem. Günzburg
- Länge: 0,034 km
- Beschränkungen: nur Fußgänger
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Die Unterlagen zu den Widmungen können im Zimmer 513 des Rathauses, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
- Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,
- Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg,
- Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen¹ Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beige-fügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- 1Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Günzburg, den 29.02.2024
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister