Lärmschutz
Lärm betrifft uns alle! Im Alltag sind wir vielfältigen Geräuschen und Lärmquellen ausgesetzt: Lärm entsteht in Industrie und Gewerbe, auf Baustellen, im Verkehr, im häuslichen Bereich – wir alle tragen dazu bei. Zahlreiche bundesweit geltende Vorschriften sollen die Ursachen und Auswirkungen von Lärm reduzieren. Ein häufiger Anlass zu Beschwerden ist Nachbarschaftslärm: in der Stadt Günzburg gibt es seit 1972 eine Lärmschutzverordnung mit ausgewiesenen Zeiten für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sowie Musiklärm. interner Link zu Lärmschutzverordnung
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sowie Musiklärm sind zu folgenden Zeiten erlaubt:
- Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr
- Samstag von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind laute Arbeiten und Musik, die die öffentliche Ruhe stören kann, nicht zugelassen. Denken Sie bitte daran, die Zeiten in den Mähroboter einzugeben.
Weitere Einschränkungen für besonders lärmintensive Geräte sind in der Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BImSchV) festgelegt: diese Geräte dürfen im Allgemeinen Wohngebiet nur in der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Die Verordnung mit Geräteliste finden Sie beim Bundesamt für Justiz.
Weitere Informationen zu Lärmproblemen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.