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Lagerung von Heizöl

Im Stadtgebiet Günzburg müssen der Stadtverwaltung auf einem Formblatt die Anlagen zum Umgang mit Heizöl angezeigt werden. Angezeigt werden müssen: alle unterirdischen Anlagen und Leitungen, jede oberirdische Anlage ab einem Fassungsvermögen von 1.000 l Heizöl und alle Anlagen in Wasserschutzgebieten.

Um Umweltschäden vorzubeugen müssen Anlagen ab einer gewissen Größe regelmäßig überprüft werden: wiederkehrend prüfpflichtig sind

  • alle unterirdischen Anlagen,
  • alle oberirdischen Heizöltanks über 10.000 Liter und
  • alle Heizöltanks in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ab 1.000 Liter.

Oberirdische Tanks außerhalb von Schutzgebieten, festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten  sind ab 1.000 Liter Fassungsvermögen vor der Inbetriebnahme und bei einer wesentlichen Änderung  prüfpflichtig.

Für diese Prüfungen muss der Betreiber einen Sachverständigen nach § 2 Abs. 33 AwSV beauftragen.  Eine Liste der Sachverständigen in der näheren Umgebung können Sie bei der Stadtverwaltung Günzburg kostenlos anfordern.

Bei den oben genannten Anlagen ist eine Prüfung alle fünf Jahre vorgeschrieben. Unterirdische Tanks in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten müssen alle zweieinhalb Jahre geprüft werden.

Für die Anzeige einer Heizölverbraucheranlage steht ein Anzeigeformular zum Ausdruck zu Verfügung: Download_PDF_Anzeigeformular. Nach Anlage 3 AwSV ist in der Nähe der Anlage gut sichtbar das „Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ anzubringen.

Ausführliche Informationen zum Umgang mit Heizöl und Diesel finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt und dem Landratsamt Günzburg.

Die Karten zu den Überschwemmungsgebieten in Günzburg und ausführliche Informationen finden Sie ebenfalls beim Landratsamt.


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